La Danza Das Tanzhaus

AGB

Teilnahmebedingungen

Zwischen dem Tanzhaus La Danza (nachfolgend Tanzschule genannt) und dem/den umseitig näher bezeichneten Teilnehmer/n werden nachfolgende Teilnahmebedingungen für das zwischen den Parteien abgeschlossene Vertragsverhältnis verbindlich vereinbart:

I. Vorbemerkungen:

Die Tanzschule richtet für den Teilnehmer nach Maßgabe des geschlossenen Vertrags zeitlich begrenzte Saison- oder Sonderkurse oder zeitlich unbegrenzte Dauerkurse aus. Zu den zeitlich begrenzten Saison-/Sonderkursen zählen Erwachsenen- und Jugendtanzkurse der Stufen 1 bis 3, Hochzeitskurse, Disco-Fox-Kurse sowie Sonderkurse (Rock`n Roll, Swing, etc.), sofern diese nicht länger als eine Tanzsaison dauern oder ausschließlich in der Ferienzeit angeboten werden. Zu den Dauerkursen zählen alle Kurse und Veranstaltungen, deren Dauer mehr als eine Tanzsaison beträgt, wie zum Beispiel Erwachsenen- und Jugendtanzkreise (Tanzcasinos), HipHop, VideoclipDance, etc.

II. Gemeinsame Bestimmungen:

  1. Der Unterricht findet nach Maßgabe des ausliegenden saisonalen Kursprogramms, welches Bestandteil dieses Vertrages ist, statt. Mit Ausnahme der zeitlich kürzeren Sonder- und Ferienkurse werden pro Kurs, je nach Länge der Saison, sieben bis acht Kursveranstaltungen ausgerichtet.
  2. Während der Ferien sowie an Feiertagen findet kein Unterricht statt.
  3. Für vom Teilnehmer versäumte Unterrichtsstunden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von anteiligem Kurshonorar. Der Teilnehmer ist vielmehr berechtigt, versäumten Unterricht durch Teilnahme an einem Parallelkurs der gleichen Kursstufe im gleichen zeitlichen Umfang nachzuholen. Hierüber ist der Unterrichtsleiter umgehend, spätestens jedoch drei Tage vor dem geplanten Ausweichtermin zu informieren.
  4. Der Teilnehmer versichert, erlernte Tanzschritte, Tanzfolgen und Choreographien nur für persönliche Zwecke zu nutzen und diese weder zum Zwecke der privaten oder beruflichen Lehrtätigkeit noch zum Zwecke der sonstigen Veröffentlichung jedweder Form weiterzuverbreiten oder in sonstiger Form kommerziell zu nutzen.
  5. Bei Ausfall von Kursen oder Unterrichtseinheiten durch Umstände, die im Bereich der Tanzschule liegen, erfolgt, sofern keine Ausweichtermine angeboten werden können, die anteilige Rückerstattung des gezahlten Kurshonorars.
  6. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sach- und Körperschäden haftet die Tanzschule bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
  7. Für Kurse, deren Laufzeit eine Tanzsaison oder weniger beträgt, ist die Kündigung des Vertrags ausgeschlossen. Im übrigen gilt beiderseits eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
  8. Gutscheine oder Gutschriften sind binnen einer Frist von einem Jahr ab Ausstellungsdatum einzulösen. Nach dieser Zeit verfallen die aus der Gutschrift oder dem Gutschein resultierenden Rechte des Teilnehmers.
  9. Der Teilnehmer versichert, seinen Tanzsport maßvoll und mit Rücksichtnahme auszuüben. Er versichert insbesondere, Inventar und Einrichtungsgegenstände der Tanzschule pfleglich zu behandeln. Vom Teilnehmer vorsätzlich oder fahrlässig verursachte materielle und immaterielle Schäden sind von diesem zu ersetzen.
  10. Das Kurshonorar ist bar, per Überweisung oder im Lastschriftverfahren im Voraus zu entrichten.
  11. Kommt der Teilnehmer mit der Entrichtung des vereinbarten Honorars in Verzug, so ist die Tanzschule berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Weitergehend kann die Tanzschule für jede Mahnung pauschale Bearbeitungskosten inkl. Porti in Höhe von 5,00€ verlangen. Erfolgt die Versendung der Mahnung per Einschreiben oder per Einschreiben mit Rückschein, so sind hieraus resultierende Kosten vom Teilnehmer gesondert zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt der Tanzschule vorbehalten.

III. Saison- und Sonderkurse:

  1. Für zeitlich begrenzte Saison- und Sonderkurse ist für beide Parteien die Ausübung des ordentlichen Kündigungsrechts ausgeschlossen. Beide Parteien können den Vertrag lediglich aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gelten etwa eine nicht nur vorübergehende schwere Krankheit, Invalidität, Wechsel des Hauptwohnsitzes außerhalb des Einzugsgebietes der Tanzschule usw. Der wichtige Grund ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen glaubhaft zu machen. Ist der spätere Wegfall des wichtigen Grundes absehbar, so erfolgt die anteilige oder gänzliche Rückerstattung des gezahlten Kurshonorars durch Erteilung einer Gutschrift. In allen übrigen Fällen erfolgt die Rückerstattung durch Auszahlung oder Überweisung des gesamten oder anteiligen Kurshonorars.
  2. Das Kurshonorar ist, entsprechend der umseitig getroffenen Zahlungsbedingungen, im voraus, spätestens eine Woche vor Kursbeginn zu entrichten. Bei Begleichung des Kurshonorars in Teilbeträgen, sind die jeweiligen Raten in drei gleichmäßigen Teilbeträgen monatlich im voraus bis zum 3. Banktag eines jeden Monats zu entrichten.

IV. Dauerkurse:

  1. Das für die Dauerkurse vereinbarte Monatshonorar ist monatlich fortlaufend auch in den Monaten zu entrichten, in denen ganz oder teilweise ferienbedingt kein Unterricht stattfindet. Die unterrichtsfreie Zeit ist von der Tanzschule bereits bei Bemessung des monatlichen Kurshonorars berücksichtigt worden.
  2. Die Tanzschule behält sich vor, das Monatshonorar durch schriftliche Anzeige gegenüber dem Kursteilnehmer zu erhöhen. Die Erhöhung ist binnen eines Zeitraums von zwölf Monaten bis maximal zu 5 % des derzeit geltenden Kurshonorars möglich.
  3. Die Kündigungsfrist für Dauerkurse ist 4 Wochen zum Monatsende. Die Kündigung erfolgt schriftlich.
  4. Das Kurshonorar für Dauerkurse wird per Lastschriftverfahren eingezogen.

V. Sonstiges:

  1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Teilnehmers aus dem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der Tanzschule.
  2. Bei mehreren Kursteilnehmern gemäß umseitiger Anmeldung versichern beide Teilnehmer zur Vertretung des jeweils anderen bei Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen aller Art berechtigt zu sein.
  3. Sollte eine der Teilnahmebedingungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bedingungen hiervon unberührt.